Kosten
Privat Versicherte
Grundsätzlich sind alle Patienten Selbstzahler, auch privat Versicherte.
Sie haben die Möglichkeit die Rechnung an ihre Versicherung weiter zu reichen und von dieser, je nach ihrem Vertrag, den Rechnungsbetrag ganz, teilweise oder gar nicht erstattet zu bekommen.
Ich bin bemüht ihnen durch meine EDV gestützte Abrechnung eine auf ihren Vertrag abgestimmte Rechnung zu erstellen, kann aber nicht garantieren, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung diese anerkennt.
Um sicher zu gehen, empfiehlt es sich vorab mit der Versicherung zu sprechen ob und welche Kosten übernommen werden.
Private Zusatzversicherung
Grundsätzlich sind alle Patienten Selbstzahler, auch privat Zusatzversicherte.
Gesetzlich Versicherte können eine private Zusatzversicherung abschließen, die Heilpraktikerleistung mit einschließt.
Hier ist zu beachten, dass in aller Regel keine Medikamente übernommen werden, ein Jahreshöchstbetrag festgeschrieben ist und ein Eigenanteil verbleibt.
So gut wie immer ist die Erstattung auf den Niedrigstsatz beschränkt und nicht alle im Gebührenverzeichnis aufgeführten Therapien werden erstattet.
Auch hier kann ich versuchen, im Rahmen meiner Möglichkeiten, eine angepasste Rechnung zu erstellen, kann aber nicht garantieren, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung diese anerkennt.
Sie werden aber so gut wie immer einen Betrag aus eigener Tasche beisteuern müssen.
Beihilfestellen
Grundsätzlich sind alle Patienten Selbstzahler, auch Beihilfeberechtigte.
Beihilfestellen sind etwas schwierig was die Abrechnung betrifft.
Die Erstattung ist nicht nur auf die Gebührenordnung für Heilpraktiker beschränkt sondern berücksichtigt auch die Gebührenordnung für Ärzte.
Je nach dem welcher Erstattungsbetrag in welcher Gebührenordnung niedriger ist.
Auch hier bin ich bemüht, eine entsprechende Rechnung zu erstellen kann aber nicht garantieren, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung diese anerkennt.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte sind Selbstzahler.
Eine Erstattung durch eine gesetzliche Versicherung ist mittlerweile so gut wie ausgeschlossen.
Es müssten schon schwerste Erkrankungen vorliegen und die Bereitschaft den Rechtsweg zu beschreiten um Kosten erstattet zu bekommen.
Die entsprechenden Gesetze wurden nach für Patienten positive Urteile durch höchste deutsche Gerichte geändert.
Sie können die entstandenen Kosten jedoch in ihrer Steuererklärung angeben.